Im Rahmen des Verfahrens C-648/15 , Republik Österreich gegen Bundesrepublik Deutschland über die Qualifikation der Erträge aus deutschen Genussscheinen habe Generalanwalt Paolo Mengozzi am 27. April 2017 seine Stellungnahme abgegeben und die österr Position unterstützt. Jirousek, der als Vertreter der österr Finanzverwaltung an der mündlichen Verhandlung des Gerichts teilgenommen hat, gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Punkte der Stellungnahme des Generalanwalts.