Österreichische Mitarbeiter werden einer ausländischen Vertriebsgesellschaft überlassen. Die ausländische Vertriebsgesellschaft wird Arbeitgeber. Ob diese Überlassung von Mitarbeitern die Verrechnung einer Konzernumlage (Lizenzgebühr) rechtfertige, werde vom Steuerpflichtigen anders gesehen als von der Behörde. Der Autor hinterfragt die steuerlichen Schlussfolgerungen der Behörde.