Am 7. 6. 2017 wurde von Österreich gemeinsam mit 67 anderen OECD/G20-Staaten das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung"1 in Paris unterzeichnet.2 Der Staatsvertrag3 wurde vom Nationalrat und vom Bundesrat am 29. 6. bzw am 5. 7. 2017 jeweils mit Stimmeneinhelligkeit genehmigt. Bis zum Wirksamwerden des MLI bedarf es nun der Ratifikation durch insgesamt 5 Signatarstaaten.4 Als Depositar fungiert die OECD.5 Von Österreich wurden im Zeitpunkt der Unterzeichnung und Ratifikation 38 vom MLI erfasste Abkommen6 notifiziert. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die voraussichtlichen künftigen Änderungen im österr DBA-Netzwerk geben. Da die Signatarstaaten grundsätzlich berechtigt sind, bis zum Zeitpunkt ihrer Ratifikation ihre Positionen noch zu ändern,7 kann diese Übersicht nur als vorläufig angesehen werden. Die endgültige Rechtssituation kann daher erst nach Ratifikation durch beide Vertragsstaaten eines CTA festgestellt werden.