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Die Auswirkungen des MLI auf das österreichische DBA-Netzwerk

Internationales SteuerrechtHon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek/Christiane Zöhrer, LL.M. (WU)/Mag. Karol DziwinskiÖStZ 2017/592ÖStZ 2017, 393 Heft 15 und 16 v. 24.8.2017

Am 7. 6. 2017 wurde von Österreich gemeinsam mit 67 anderen OECD/G20-Staaten das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung"11Kurztitel "MLI". in Paris unterzeichnet.22Siehe zum Abkommensinhalt und den österr Positionen Schmidjell-Dommes, Wie BEPSt Österreich? Das multilaterale Instrument und seine Umsetzung in Österreich, TPI 2017; Jirousek/Zöhrer, Das MLI - eine Revolution im Internationalen Steuerrecht? ÖStZ 2017/324, 217; Jirousek, Wohin entwickelt sich das Internationale Steuerrecht?, SWI 2017, 331; In der Zwischenzeit wurde das MLI von zwei weiteren Staaten - nämlich Mauritius und Kamerun - unterzeichnet (Stand zur Drucklegung). Der Staatsvertrag33RV 1670 BlgNR 25. GP . wurde vom Nationalrat und vom Bundesrat am 29. 6. bzw am 5. 7. 2017 jeweils mit Stimmeneinhelligkeit genehmigt. Bis zum Wirksamwerden des MLI bedarf es nun der Ratifikation durch insgesamt 5 Signatarstaaten.44Art 34 MLI. Als Depositar fungiert die OECD.55Vgl Art 39 MLI; das Abkommen samt Signatarstaaten und ihre Positionen sind unter folgender Adresse abrufbar: http://www.oecd.org/tax/treaties/multilateral-convention-to-implement-tax-treaty-related-measures-to-prevent-beps.htm Von Österreich wurden im Zeitpunkt der Unterzeichnung und Ratifikation 38 vom MLI erfasste Abkommen66"Covered Tax Agreements" (CTA): Belgien, Bulgarien, Chile, China, Deutschland, Estland (im Zeitpunkt der Drucklegung lag nur eine Absichtserklärung zur Unterzeichnung vor), Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Indien, Irland, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Niederlande, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern. notifiziert. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die voraussichtlichen künftigen Änderungen im österr DBA-Netzwerk geben. Da die Signatarstaaten grundsätzlich berechtigt sind, bis zum Zeitpunkt ihrer Ratifikation ihre Positionen noch zu ändern,77Art 29 MLI. kann diese Übersicht nur als vorläufig angesehen werden. Die endgültige Rechtssituation kann daher erst nach Ratifikation durch beide Vertragsstaaten eines CTA festgestellt werden.

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