In seiner Beratungspraxis bekomme der Verfasser immer wieder Anfragen, wie Moderatoren, Reporter, Radiosprecher etc sozialversicherungsrechtlich eingestuft werden sollen. Die Judikatur sei dazu mehr als spärlich. Das BVwG Wien habe sich mit dem Erkenntnis W156 2122549-1 vom 13. 12. 2016 mit der Frage beschäftigt, ob ein "Fußballexperte" einer Fernsehsendung als freier Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG anzusehen sei.