Der VwGH habe sich in seinem jüngst ergangenen Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ro 2016/15/0022 , mit der Kommunalsteuerpflicht von nebenberuflich Vortragenden beschäftigt. Diese Entscheidung habe nicht nur Auswirkungen auf die Kommunalsteuer, sondern auch auf den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.