Mit IFRS 15 werde die Umsatzerfassung in der internationalen Rechnungslegung komplett neu geregelt. Der Standard sei im September 2016 von der Europäischen Union übernommen worden und sei ab 1. 1. 2018 verpflichtend anzuwenden. Die Umsatzerfassung erfolge nach IFRS 15 anhand von einzelnen Leistungsverpflichtungen, die Bestandteile von Verträgen mit Kunden sind.