Mit Solvabilität II sei das europäische Versicherungsaufsichtsrecht grundlegend reformiert und harmonisiert worden. Die Umsetzung erfolgte in Ö im Rahmen des neu verlautbarten Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016. Eine zentrale Bedeutung im neuen Aufsichtsregime hat die erstmals aufzustellende ökonomische Bilanz, in Österreich als "Solvenzbilanz" bezeichnet. Sie bilde die Grundlage für die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung sowie