Mit dem StRef G 2015/2016 und dem AbgÄG 2015 sei die steuerliche Evidenzierung von Außen- und Innenfinanzierung neu geregelt worden. Seitens des BMF sei der lang erwartete überarbeitete Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass als Begutachtungsentwurf veröffentlicht worden. Danach sollte auch weiterhin an einer Subkontentechnik festgehalten und diese für Zwecke der Evidenzierung der Innenfinanzierung herangezogen werden.