IZm Umgründungsvorgängen bei Gruppenkörperschaften stelle sich regelmäßig die Frage nach den damit verbundenen Folgen für die Unternehmensgruppe. Der VwGH habe erkannt, dass die Upstream-Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine fremde Gesellschaft zum "Ausscheiden" aus der Unternehmensgruppe führe und damit die Beendigung der Unterneh-
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