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Sind Ersatzleistungen einer Feuerversicherung ertragsteuerbar? (Beiser, SWK 13-14/2017, S. 684)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/568ÖStZ 2017, 384 Heft 14 v. 10.8.2017

Land- und Forstwirtschaft seien bei Agrargemeinschaften als KöR nicht ertragsteuerbar. Nur eine entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken werde besteuert. Brennen ertragsteuerbar zur entgeltlichen Nutzung überlassene Gebäude einer Agrargemeinschaft ab, stelle sich die Frage, wie Ersatzleistungen einer Feuerversicherung einzuordnen seien.

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