Die kontrovers geführte Diskussion um Beteiligungskreditzinsen sei um eine neue Facette reicher. Das AbgÄG 2014 strukturierte den Zinsenabzug und das Abzugsverbot neu. Dabei sei dem Gesetzgeber ein offenkundiger Lapsus passiert: Das relative Zinsenabzugsverbot für den Beteiligungserwerb im Konzern vor dem AbgÄG 2014 sei zu einem absoluten Abzugsverbot mutiert.