In der Entscheidung vom 8. 11. 2016, 2013/13/0120, hat sich der VwGH mit der ertragsteuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien bei der erwerbenden Kapitalgesellschaft auseinandergesetzt. Der VwGH schließt sich in der Entscheidung der Auffassung von Tanzer (in FS Krejci [2001] II 1720) an, der von der "Janusköpfigkeit" eigener Anteile ausgeht. Die angeführte Entscheidung des VwGH überzeuge in ihrer grundsätzlichen Anknüpfung an die Ausführungen von Tanzer, wonach beim Erwerb eigener Aktien - im Einzelfall - zu entscheiden sei, ob ein betrieblicher oder ein durch das Gesellschafterverhältnis veranlasster Vorgang anzunehmen sei.