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Wann stellen Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten Werbungskosten dar? (Waldhör, BFGjournal 5/2017, S. 171)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/561ÖStZ 2017, 384 Heft 14 v. 10.8.2017

Krankheitskosten seien im Regelfall als außergewöhnliche Belastungen zu beurteilen, können im Einzelfall aber auch Werbungskosten darstellen. In einer aktuellen Entscheidung habe sich das BFG anhand eines Falls, bei dem für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst eine Augenlaseroperation notwendig war, mit der Thematik von Krankheitskosten als Werbungskosten auseinandergesetzt.

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