Inhalt und Verfahren der elektronischen Datenübermittlung zur steuerlichen Geltendmachung aus dem außerbetrieblichen Bereich getätigter Spenden habe der Gesetzgeber einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen überlassen. Diese ist mit der Sonderausgaben-DÜV am 24. 10. 2016 im BGBl veröffentlicht worden.