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Denkmalschutzbegünstigung: Abschreibung auf einen längeren Zeitraum zulässig? (Kohler, SWK 13-14/2017, S. 653)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/553ÖStZ 2017, 383 Heft 14 v. 10.8.2017

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die für denkmalgeschützte Betriebsgebäude im Interesse der Denkmalpflege aufgewendet werden, könnten statt mit dem Satz der Normalabschreibung gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden. Voraussetzung sei das Vorliegen einer Bescheinigung des Bundesdenkmalamtes darüber, dass die Aufwendungen im Interesse der Denkmalpflege getätigt wurden.

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