Würden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Fremdwährungskrediten finanziert, stelle sich die Frage, wie Fremdfinanzierungskosten samt Kursgewinnen und Kursverlusten ertragsteuerrechtlich einzuordnen seien. Beiser sucht eine systemkonsistente Lösung in den Grundprinzipien der Einkommensteuer und der Freiheit des Kapitalverkehrs. Nach dem objektiven Nettoprinzip seien diese folgerichtig im Zeitpunkt ihres Zu- oder Abfließens steuerwirksam.