Nach Seydl1 sollen "Gastarbeiter/-innen" nicht nach § 103 EStG begünstigt werden. Diese Auffassung widerspricht dem Gesetzestext und der unionsrechtlichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie der Niederlassungsfreiheit.
Nach Seydl1 sollen "Gastarbeiter/-innen" nicht nach § 103 EStG begünstigt werden. Diese Auffassung widerspricht dem Gesetzestext und der unionsrechtlichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie der Niederlassungsfreiheit.