Seit Einführung der Durchführungsverordnung (EU) Nr 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (EU-MwStVO) und einigen wegweisenden Erkenntnissen des EuGH betreffend die Abgrenzung zwischen Restaurationsleistungen und Lieferungen gemäß Art 6 EU-MwStVO stellt sich vermehrt die Frage, wie Flugzeugcatering umsatzsteuerrechtlich zu qualifizieren ist. Unter welchen Bedingungen ist Catering für Luftfahrtunternehmen als Restaurationsleistung und wann als Lieferung anzusehen? Die darauf aufbauende Frage ist, ob diese Leistungen dann nicht nur, wie in der bisherigen gelebten Verwaltungspraxis1, aufgrund von Art 148 lit f MwStSystRL als Lieferungen, sondern auch gemäß