Mit diesem Wartungserlass werden inhaltliche Klarstellungen vorgenommen sowie aktuelle Entscheidungen des VwGH eingearbeitet. Die Änderungen beziehen sich bei der Elektrizitätsabgabe va auf die Erzeugung von Ökostrom, bei der Erdgasabgabe auf verflüssigtes Erdgas und Gemische aus Erdgas und Biogas sowie bei der Energieabgabenvergütung va auf vergütungsfähige Zahlungen und die Ermittlung des Nettoproduktionswerts. Erlass des BMF 13. 6. 2017, BMF-010220/0106-IV/5/2017.