Als Ergänzung zur BMF-Info StRefG 2015/16 vom 12. 5. 2016, BMF-010203/0142-VI/6/2016, ÖStZ 2016/475, wird in dieser Information die Rechtsansicht des BMF zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des Grund- bzw Gebäudeanteils bebauter Grundstücke gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG wiedergegeben. Bei der "Überführung" des Aufteilungsverhältnisses können der Grundwert und der Gebäudewert nach dem (grunderwerbsteuerlichen) Pauschalwertmodell zum 1. 1. 2016 ermittelt werden. Die getroffenen Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet werden: