Aus dem ErbRÄG 2015 ergeben sich neue Fragestellungen für die Bewertung von Verlassenschaften sowie von Pflichtteilsansprüchen. In den Ausführungen wird versucht, die besonderen Anforderungen an die Bewertung von Unternehmungen als auch an die Bewertung der Stellung als Begünstigte von Privatstiftungen, die oftmals als Träger von Unternehmensbeteiligungen fungieren, herauszuarbeiten. Die Schwierigkeiten von Unternehmensbewertern würden oftmals darin liegen, dass die bewertungsrelevanten Informationen für den Bewertungsstichtag nicht verfügbar seien und von den Bewertern selbst hergeleitet werden müssten. Diese Untersicherheit betreffe nicht nur die unternehmensbezogenen Daten sondern auch die Interpretation, wie der Stiftungszweck in der Zukunft erfüllt wird. Neben Anregungen für die praktische Umsetzung von Bewertungen in der Verlassenschaft lassen sich präventive Strategien für Erblasser zur Vermeidung solcher Probleme ableiten.