Mit dem StRefG 2015/2016 sei ein neuer Ersatztatbestand eingeführt worden: Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück, unterliege eine Änderung des Gesellschafterbestands durch den Übergang von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren der Grunderwerbsteuer. Der Autor beleuchtet die Möglichkeiten einer Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer bei der Rückgängigmachung von Übertragungsakten, die diesen Tatbestand erfüllt haben.