In der Beratungspraxis komme es immer wieder zu Anfragen zur Thematik der Zuverdienstregelungen bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer bzw der Korridorpension. In vielen Fällen möchten die Pensionisten in spe sowohl die Gesellschafterstellung als auch die Geschäftsführerstellung nicht aufgeben. Meist erübrige sich die Diskussion, da es aufgrund der Gesellschafter-Geschäftsführerstellung zu einer Pflichtversicherung nach dem GSVG komme und der Bezug der Pension nicht möglich sei. Öfters stelle sich auch die Frage der reinen Gesellschafterstellung mit einem geringfügigen Dienstverhältnis. Der OGH hat sich in der Entscheidung 10 Ob S 80/16m vom 25. 11. 2016 mit so einer Konstellation beschäftigt.