In Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/56/EU sowie entsprechend der VO (EU) 537/2014 seien in das APAG mit dem 10. Abschnitt Regelungen für spezielle und anlassbezogene Prüfungsaktivitäten der APAB und ein umfassender Sanktionskatalog aufgenommen worden.