Das Privatstiftungsrecht sei durch eine Vielzahl privatautonomer Gestaltungsmöglichkeiten geprägt. Nicht immer lassen sich in der Praxis auftretende Rechtsfragen mit einem Blick in das Gesetz eindeutig lösen. Klarstellungen des OGH spielen bei der Entwicklung dieses Rechtsgebiets daher eine große Rolle. Das Höchstgericht hatte sich im Jahr 2016 neunmal mit stiftungsspezifischen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Neben "Dauerbrennern" des Stiftungsrechts, wie den Voraussetzungen für die Abberufung des Stiftungsvorstands, nahm es ua zur Frage nach der Geltung der Business Judgement Rule und zur Umstrukturierung von Stiftungen Stellung.