BAO: § 278 Abs 1 und 279 Abs 1 (§ 14)
VwGH 9. 9. 2015, Ra 2015/16/0037
Im Erk vom 26. 6. 2014, Ro 2014/03/0063, hat der VwGH (in Auslegung des § 28 VwGVG vor dem Hintergrund des Art 130 Abs 4 B-VG) ausgeführt, der Verfassungsgesetzgeber habe sich bei Erlassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 davon leiten lassen, dass Verwaltungsgerichte - auch zur Vermeidung von "Kassationskaskaden" - grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden haben, weshalb ein prinzipieller Vorrang einer meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte anzunehmen sei.