KStG: § 9 Abs 7 (§10 Abs 3)
VwGH 10. 2. 2016, 2015/15/0001
Die Regelung im § 9 Abs 7 KStG, wonach die Firmenwertabschreibung beim Erwerb einer Beteiligung an einem Gruppenmitglied in Fällen bloß beschränkter Steuerpflicht der Beteiligungskörperschaft generell nicht zusteht, ist entsprechend dem über Vorabentscheidungsersuchen des VwGH ergangenen Urteil des EuGH vom 6. 10. 2005, C-66/14 , Finanzamt Linz, durch die Niederlassungsfreiheit nach Art 49 AEUV insoweit als verdrängt anzusehen.