EStG: § 2 Abs 3
VwGH 16. 12. 2015, 2013/15/0150
Ziel einer Dissertation ist die Erlangung eines akademischen Grades. Die Arbeit an einer Dissertation stellt - wie der VwGH bereits im Erk vom 29. 7. 2014, 2011/13/0060, ausgesprochen hat - für sich keine Teilnahme am Wirtschaftsleben dar (erst bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa der Verbindung der Arbeit mit einem Forschungsprojekt des Förderers, kann eine auf Erzielung von Einnahmen gerichtete Betätigung vorliegen). Das bloße Einreichen der fertiggestellten Dissertation erfüllt keinen Einkunftstatbestand iSd § 2 Abs 3 EStG.