Das BMF habe die beiden zum NeuFöG ergangenen Verordnungen geändert. Das erleichtere den Zugang zu den Vorteilen des NeuFöG. Seit 2. 5. 1999 würden Neugründungen steuerlich bzw gebührenrechtlich etwas begünstigt, Betriebsübertragungen kämen seit 2002 teilweise in den Genuss des NeuFöG. Bei beiden Varianten (Neugründung und Betriebsübertragung) komme es ua darauf an, dass sich die beherrschenden Personen "(...) bisher (...)" nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hätten.