Die Vermietung eines Kfz unterliege auch bei Vorliegen des Vorsteuerausschlusses der Umsatzsteuer. Damit sei eine unternehmerische Nutzung im Wege einer Vermietung auch umsatzsteuerrechtlich möglich. Die Steuerbefreiung greife nur für Lieferungen, nicht auch für die sonstige Leistung der Vermietung.