Kürzlich seien zwei Entscheidungen des BFG veröffentlicht worden, in denen es um die Frage gehe, ob eine schriftliche Ankündigung einer Außenprüfung eine Amtshandlung zur Geltendmachung eines Abgabenanspruchs sei, welche die Verjährungsfrist verlängere. In beiden Fällen seien offenbar Formularvordrucke verwendet worden, die jedoch von der Abgabenbehörde unterschiedlich ausgefüllt worden seien.