Von der neuen Einzelerfassungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht seien nicht nur die Unternehmer, sondern auch Vereine und KöR betroffen. In Hinblick auf die Ausnahmen von den neuen Pflichten würden sich insbesondere für Veranstaltungsbetriebe gewerblicher Art (Veranstaltungs-BgA) von KöR und überregional tätige Organisationen Zweifelsfragen aufwerfen, die noch einer Klarstellung bedürften.