Die deutschen Finanzgerichte befassten sich aktuell intensiv mit den umsatzsteuerlichen Auswirkungen von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen in deutsche Konsignationslager. Konkret gingen zwei erstinstanzliche Gerichte in Deutschland im vergangenen Jahr von Lieferungen des Lieferanten bereits bei Bestückung des Lagers aus. Die Gerichte stellten sich so der strikten Auffassung der deutschen Verwaltungspraxis entgegen.