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OECD beendet das Poolkonzept bei Kostenverteilungsverträgen (Loukota, SWI 3/2016, S. 151)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/348ÖStZ 2016, 239 Heft 9 v. 2.5.2016

Im "BEPS-Package" der OECD finde sich auch eine Komplettrevision von Kapitel VIII der Transfer Pricing Guidelines betreffend Kostenverteilungsverträge. Eine der gravierendsten Neuerungen sei die Ablehnung des Poolsystems und das Verlangen nach einem Marktpreissystem, bei dem die Kostenbeiträge mit fremdüblichen Marktpreisen (mit Gewinntangente) anzusetzen sind. Die Wirtschaftsverbände seien dagegen "Sturm gelaufen". Ungewiss sei, ob das Marktpreissystem nur mehr zur Unterbindung von künstlichen Gewinnverlagerungen zum Einsatz komme, in allen anderen Fällen zwar zulässig, nicht aber verpflichtend sei.

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