EStG: § 34
VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0178
Wurde ein bisher für den Transport der behinderten Tochter verwendetes Kfz bei einem Verkehrsunfall zerstört, ist die Zwangsläufigkeit der Wiederbeschaffung eines solchen Kfz dann nicht hinreichend dargetan, wenn nicht zu erkennen ist, dass es nicht zumutbar wäre, die behinderte Tochter etwa in einem weiteren für "familiäre Aktivitäten" vorhandenen Kfz - allenfalls nach entsprechender Adaptierung - zu transportieren (es kann damit dahingestellt bleiben, ob auch außerhalb von Schadensfällen durch höhere Gewalt Sachverhaltskonstellationen vorliegen könnten, in denen die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern als außergewöhnliche Belastung in Betracht käme).