EStG: § 30
VwGH 16. 9. 2015, Ro 2014/13/0008
Ist bei der Veräußerung mehrerer Liegenschaften für einen Teil davon die Befreiungsbestimmung für den Hauptwohnsitz nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG (in der für das Streitjahr 2005 geltenden Fassung BGBl I 2001/59) erfüllt, während die Veräußerung der anderen Liegenschaften als Spekulationsgeschäft nach § 30 Abs 1 EStG zu versteuern ist, hat die Aufteilung des Kaufpreises nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen.