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Das neue Bilanzstrafrecht aus Sicht des Prüfers (Reiter, RWZ 2016/12, S. 50)

Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/315ÖStZ 2016, 215 Heft 8 v. 15.4.2016

Die strafrechtlichen Bestimmungen zur Bilanzfälschung für den Prüfer waren bisher in vielen Einzelgesetzen mit unterschiedlichen Tatbeständen als Beauftragter sowie unterschiedlichen Strafdrohungen geregelt. Im neuen § 163b StGB idF StRÄG 2015 wurden die Tatbestände und die Strafdrohung vereinheitlicht sowie notwendige Einschränkungen für das im Sinne des "Ultima-ratio"-Gedankens strafwürdige Verhalten des Prüfers eingeführt.

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