Die Berechnung und Festsetzung der Steuer auf Sanierungsgewinne iSd § 23a KStG in der steuerlichen Unternehmensgruppe gem § 9 KStG beschäftige die Judikatur und Literatur schon seit längerem. In der Vergangenheit seien lediglich auf Ebene von Gruppenmitgliedern erzielte Sanierungsgewinne Gegenstand der Rechtsprechung und Diskussion gewesen. Eine ausführliche steuerliche Würdigung von auf Gruppenträgerebene erzielten Sanierungsgewinnen habe bis dato nicht stattgefunden. Der Beitrag widmet sich dieser Thematik und zeigt unter Berücksichtigung der zu Gruppenmitgliedern ergangenen Judikatur damit verbundene Konsequenzen für auf Gruppenträgerebene entstandene Sanierungsgewinne auf.