Das BFG habe sich unlängst mit der Behandlung von Fremdkapital bei Abspaltung betriebszugehöriger Kapitalanteile im Rahmen einer Teilbetriebsabspaltung zu befassen gehabt. Nach Ansicht des Gerichts sei eine Trennung von Anschaffungsverbindlichkeit und qualifiziertem Kapitalanteil in diesem Fall nur nach Maßgabe der Verschiebetechnik des § 16 Abs 5 Z 4 UmgrStG möglich. Die Autoren setzen sich kritisch mit dem Erk des BFG auseinander.