Mit dem StRefG 2015/2016 erfolgte eine Anpassung der AfA-Sätze für Betriebsgebäude für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. AfA-Mischsätze kommen ab Inkrafttreten der Neuregelung nicht mehr in Betracht.
Mit dem StRefG 2015/2016 erfolgte eine Anpassung der AfA-Sätze für Betriebsgebäude für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. AfA-Mischsätze kommen ab Inkrafttreten der Neuregelung nicht mehr in Betracht.