In erster Rsp hatte der VwGH über die Frage zu entscheiden, ob bei Leistungen einer Privatstiftung an eine pflichtteilsberechtigte Person, die im Zuge einer Pflichtteilsklage oder eines in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vergleichs dieser Person zuerkannt werden, eine Zuwendung iSd § 27 Abs 1 Z 7 EStG vorliegt.