BAO § 300 Abs 1 (UStG 1994: § 21 Abs 3 und Abs 4)
VwGH 22. 10. 2015, Ro 2015/15/0035
Die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheids nach § 21 Abs 4 UStG betrifft eine andere Sache als jene eines Festsetzungsbescheids nach § 21 Abs 3 UStG, auch wenn dessen Zeitraum im Zeitraum des Jahresbescheids enthalten ist.