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Gesellschaftsteuerfreiheit für Großmutterzuschuss neun Tage vor Verschmelzungen (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 2/2016, S. 74)

Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/277ÖStZ 2016, 191 Heft 7 v. 1.4.2016

Werde ein Sanierungs-Zuschuss von der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft geleistet und die Tochtergesellschaft (Zwischengesellschaft) 9 Tage später als übertragende Gesellschaft auf die Enkelin verschmolzen und die Enkelin in zeitlichem Zusammenhang als übertragende Gesellschaft auf die zuschussgewährende Großmutter verschmolzen, sei die Großmutter nach Durchführung der Verschmelzungen letztlich sowohl Geberin als auch Empfängerin dieses Zuschusses und es sei keine Leistung eines unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft Beteiligten an seine Kapitalgesellschaft gegeben. Der "Großmutterzuschuss" unterliege daher nicht der Gesellschaftsteuer.

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