Der EuGH hat sich in der Rs C-595/13 , Fiscale Eenheid X, mit der Frage beschäftigt, ob die Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Sondervermögen nach Art 135 Abs 1 lit g RL 2006/112/EG auch bei Immobilienfonds anwendbar ist, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen. Der Beitrag stellt das EuGH-Urteil dar, das eine Gleichstellung für jene Fonds bewirkt, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen. Zum wiederholten Mal wird klargestellt, wie die Mitgliedstaaten unter Beachtung des Neutralitätsgrundsatzes das ihnen eingeräumte Recht zur Definition der Sondervermögen ausüben können. Die bestehende österr Rechtslage sei vor diesem Hintergrund kritisch zu hinterfragen.