Im Zuge einer Betriebsprüfung wird festgestellt, dass von einem Gesellschafter für sonstige Leistungen an die Gesellschaft (an der er beteiligt ist und deren Geschäftsführer er war) ein zu hohes Entgelt in Rechnung gestellt und dafür ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Die Autoren gehen der Frage nach, ob der Vorsteuerabzug bei der Gesellschaft berichtigt werden muss und ob ein Anspruch auf Rechnungsberichtigung und Rückzahlung der überhöht ausgewiesenen Umsatzsteuer besteht.