Nach wie vor sei ungeklärt, ob die Aufteilung von Pauschalentgelten neben der grundsätzlich anzuwendenden Marktwertmethode auch (ausnahmsweise) durch die Kostenmethode erfolgen könne. Sofern die Kostenmethode zulässig sei, stelle sich die Frage, welcher qualitative Maßstab an die Erfüllung der Voraussetzungen für die Kostenmethode anzulegen sei. Im Beitrag wird dargestellt, in welchen Fällen die Anwendung der Kostenmethode denkbar ist und welche Anforderungen an die Erfüllung der