Durch die Steuerreform 2015/16 sei die Anteilsübertragung als neuer Tatbestand in das österr GrEStG aufgenommen sowie die Anteilsvereinigung erheblich ausgeweitet worden. Mit dieser Novelle habe der österr Gesetzgeber eine deutliche Anleihe beim dt GrEStG genommen. Der Beitrag zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dt und österr Regelung auf, stellt die Änderungen dar und gibt die Erfahrungen der dt Praxis mit den beiden neuen GrESt-Tatbeständen wieder.