Beim AIA handelt es sich um die systematische Übermittlung zuvor festgelegter Informationen über in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen an den entsprechenden Ansässigkeitsstaat ohne vorheriges Ersuchen in bestimmten Abständen. Seit 1. 1. 2015 sei in der EU für Zeiträume ab dem 1. 1. 2014 die Höhe bestimmter Einkünfte vom Quellenstaat automatisch an den Ansässigkeitsstaat mitzuteilen. Die Verpflichtung zur Informationsweiterleitung greife in das Grundrecht auf Datenschutz ein, sei aber durch das öffentliche Interesse an einer gleichmäßigen Besteuerung gerechtfertigt.