Der damalige Unabhängige Finanzsenat befasste sich wiederholt mit der Steuerbarkeit von Preisen mit unterschiedlichen Sachverhalten und kam zu abweichenden rechtlichen Beurteilungen.1 So hat er die Steuerbarkeit des Anerkennungspreises für das abstrakte Potenzial weiterer erfolgversprechender wissenschaftlicher Forschung ebenso verneint2 wie für einen aus Anlass bereits erschienener Beiträge im Nachhinein von einer vom Arbeitgeber verschiedenen Einrichtung verliehenen Journalistenpreis.3 Hingegen hat der UFS die Steuerpflicht für Anerkennungspreise einer Dissertation bejaht;4 dem ist allerdings der VwGH entgegengetreten.5