EStG: § 4 Abs 4
VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0096
Der in der fünfthöchsten (von sieben) Spielklasse spielende Fußballverein war aufgrund der Zuschauerzahlen (durchschnittlich 250 pro Spiel) unstrittig geeignet, eine Werbewirkung zu entfalten. Dass zwischen der im Bereich Wärmedämmung/Fassadenbau tätigen GmbH und dem Verein kein schriftlicher Sponsorvertrag bestand, ist angesichts der im österreichischen Recht grundsätzlich herrschenden Formfreiheit von Verträgen nicht von Bedeutung.